Betreuungsangebot
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGBVIII)
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien, in ihren Erziehungsaufgaben stärken, sowie die Entwicklungschancen der Kinder verbessern. Sie unterstützt bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen.
Die Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt .und erfordert die Mitarbeit der Familie. Sie richtet sich an die gesamte Familie, ist eine konkrete und lebenspraktische Hilfe und bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung in der Umwelt bzw. Lebenswelt der Familie in ambulanter Form.
Betreuter Personenkreis und Merkmale:
Sozialpädagogische Familienhilfe wird Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen gewährt, wenn sie eine intensive und auf längere Dauer angelegte Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben benötigen.
Für eine erfolgreiche Familiehilfe ist die Bereitschaft der Familie zu einem Mindestmaß an Zusammenarbeit und ein Interesse an Veränderung notwenig.
Familienhilfe ist dann sinnvoll, wenn erwartet wird, dass die Erziehungskompetenz gestärkt und die Erziehungsfunktion der Familie erhalten werden kann.