Betreuungsangebot

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGBVIII)

Betreuter Personenkreis und Merkmale:

Sozialpädagogische Familienhilfe wird Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen gewährt, wenn sie eine intensive und auf längere Dauer angelegte Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben benötigen.

Für eine erfolgreiche Familiehilfe ist die Bereitschaft der Familie zu einem Mindestmaß an Zusammenarbeit und ein Interesse an Veränderung notwenig.

Familienhilfe ist dann sinnvoll, wenn erwartet wird, dass die Erziehungskompetenz gestärkt und die Erziehungsfunktion der Familie erhalten werden kann.