Betreuungsangebot

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGBVIII)

Die Jugendlichen/jungen Volljährigen bewohnen i.d.R einen trägereigenen Wohnraum.

Der Umgang mit und die Gestaltung des trägereigenen Wohnraumes ist ein wichtiger Bestandteil der Hilfe. Das Ziel ist es dabei, die Betreuten an ein eigenständiges Leben in eigenem Wohnraum heranzuführen. Beim Bezug und Einrichten der Wohnung wird der Jugendliche/junge Volljährige von dem/der zuständigen Betreuer/in unterstützt. Die jungen zu betreuenden Menschen sollen an eine selbständige Haushaltsführung herangeführt werden, um anschließend vor Beendigung der Hilfemaßnahme in eigenen Wohnraum ziehen zu können.

Die einzelnen Betreuungsschritte orientieren sich an den vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen des jungen Menschen und werden kleinschrittig vollzogen. Gemeinsam werden realitätsbezogene Regeln und Anforderungen entwickelt, die von den jungen Menschen eingehalten werden können.

Die betreuten jungen Menschen erhalten die Finanzmittel für ihren Lebensunterhalt nach Absprache  von ihrem Bezugsbetreuer. weiterer wichtiger Betreuungsschwerpunkt liegt in der Vermittlung und Motivation, an beruflichen- und schulischen Bildungsangeboten teilzunehmen bzw. eine Arbeit aufzunehmen und diese kontinuierlich wahrzunehmen.